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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung Hrb26.05.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 53652: LANXESS AG,
Köln, Kennedyplatz 1, 50679 Köln
(Großkundenfach 50569 Köln). Die Hauptsversammlung vom 13.05.2015 hat beschlossen, das bisherige genehmigte Kapital II aufzuheben und ein neues genehmigtes Kapital II zu schaffen und entsprechend § 4 Abs. 3 der Satzung neu zu fassen. Die Hauptversammlung vom 13.05.2015 hat weiter beschlossen, das bisherige bedingte Kapital mit Wirkung der Eintragung des neuen bedingten Kapitals aufzuheben und ein neues bedingtes Kapital zu schaffen und entsprechend § 4 Abs. 4 der Satzung neu zu fassen. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 22. Mai 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 18.304.587 EURO zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich des Bezugsrechts, wird auf die Satzung verwiesen. Das Grundkapital ist um bis zu 18.304.587,00 EURO, eingeteilt in bis zu Stück 18.304.587 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus gegen Bareinlage ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 13. Mai 2015 bis zum 22. Mai 2018 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: LANXESS AG, Köln.