Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Personen · Übernahme: INJOY Wolfgang Belser e. K. · Ausgliederung: INJOY Wolfgang Belser e. K. · Spaltung: INJOY Wolfgang Belser e. K Hrb 05.03.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.02.2012)
Auf einen Blick
Text
INJOY Balingen GmbH & Co. KG,
Balingen, Am Bangraben 23, 72336 Balingen
. Der e. K. ??????, ????????, Balingen, *??.??.???? hat als Inhaber der Firma "INJOY Wolfgang Belser e. K.", Balingen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 726548) einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.02.2012 und des Versammlungsbeschlusses vom 01.02.2012 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: INJOY Balingen GmbH & Co. KG, Balingen.