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Verschmelzung: Heimfarth & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hrb17.04.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 24028: ETL - Heimfarth & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-56073 Koblenz
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2013 mit der Heimfarth & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 6088) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ETL - Heimfarth & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Koblenz.