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Verschmelzung: Beiersdorf AG Hrb 23.02.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.02.2012)

Auf einen Blick

Text

Florena Cosmetic GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-04736 Waldheim
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.09.2011 mit der Beiersdorf AG mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 1787) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Florena Cosmetic GmbH, Waldheim.