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Verschmelzung: Gemeindewerk Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Reichenau GmbH Hrb 22.05.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Text

HRA 703740: Gemeindewerke Bodanrück GmbH & Co. KG,
Allensbach, Rathausplatz 1, 78476 Allensbach
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die GmbH "Gemeindewerk ??????????, ???????????????????, Reichenau GmbH", Allensbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 705453) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gemeindewerke Bodanrück GmbH & Co. KG, Allensbach.