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Verschmelzung: Kyros 46 Verwaltungs GmbH Hrb06.05.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.05.2015)

Auf einen Blick

Text

HRB 12300 B: Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und
München, Nonnendammallee 101, 13629 Berlin
. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2015 ist die Kyros 46 Verwaltungs GmbH mit Sitz in Konstanz (Amtsgericht Freiburg HRB 710130) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Siemens AG, Berlin.

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