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Wandelschuldverschreibung · Aufsichtsratsliste · Satzung Hrb20.02.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.02.2012)
Auf einen Blick
Text
CoreMedia AG,
Ungenannte Str. ??, D-20459 Hamburg
. Die Hauptversammlung vom 27.01.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 12 (Bedingtes Kapital der Gattung E) sowie die Ergänzung um einen neuen Abs. 14 (Genehmigtes Kapital Wandeldarlehn) beschlossen. Das Grundkapital ist um 547.737,00 EUR, eingeteilt in Stück 547.737 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung E, die aufgrund der Ermächtigungen ausgegeben worden sind, die die Hauptversammlungen am 28.11.2008, am 27.01.2010, 25.02.2011 und am 27.01.2012 beschlossen haben. Der Vorstand ist gemäß Hauptversammlung vom 27.01.2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren seit der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 971.340,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 971.340 neuen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigte Kapital Wandeldarlehn). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CoreMedia GmbH, Hamburg.