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Satzung Hrb20.02.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.02.2012)

Auf einen Blick

Text

S.A.G. Solarstrom AG, Freiburg im
Ungenannte Str. ??, D-79111 Freiburg i. Breisgau
. Die Hauptversammlung vom 30.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Grundkapital) beschlossen. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.07.2006 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 13.487.086,08 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital ) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 15.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: S.A.G. Solarstrom AG, Merzhausen.