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Löschung · Verschmelzung: Schütz GmbH & Co. KGaA Hrb15.02.2012 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 14.02.2012)
Auf einen Blick
Text
Wind Werke GmbH, Selters/Ww.,
Ungenannte Str. ??, D-56242 Selters/Ww
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2011 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.11.2011 mit der Schütz GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Selters/Ww. (Amtsgericht Montabaur, HRB 6405) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Wind Werke GmbH, Selters (Westerwald).