HRB 101729:
Döllken-Weimar GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-99428 Nohra. Die
Döllken Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Gladbeck (
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6339) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Der Gewinnabführungsvertrag vom 03.09.2009 mit Änderungsvereinbarung vom 04.08.2014 mit der
Döllken Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Gladbeck (
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6339) ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung der Vertragsparteien erloschen.
Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach
§ 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.