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Nicht mehr Beherrschung: VSG Schwarzwald-Granit-Werke GmbH & Co. KG · Nicht mehr Gewinnabführung: VSG Schwarzwald-Granit-Werke GmbH & Co. KG Hrb03.02.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.01.2012)

Auf einen Blick

Text

Hartmann GmbH & Co. KG Schotter- und Kalkwerk,
Mauer, Ziegeleistr. 16, 69256 Mauer
. Der zwischen der Gesellschaft und der "VSG Schwarzwald-Granit-Werke GmbH & Co. KG", Forbach-Raumünzach (Amtsgericht Mannheim HRA 210417) am 11.12.1998 abgeschlossene und am 28.12.1999 umfassend geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebung mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2011 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hartmann GmbH & Co. KG Schotter- und Kalkwerk, Mauer.