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Nicht mehr Beherrschung: MINERALBRUNNEN ÜBERKINGEN-TEINACH Beteiligungs GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: MINERALBRUNNEN ÜBERKINGEN-TEINACH Beteiligungs GmbH Hrb20.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.07.2011)

Auf einen Blick

Text

FACHINGEN HEIL- UND MINERALBRUNNEN GmbH, Birlenbach,
Ortsteil Fachingen, Brunnenstraße 11, 65626 Fachingen
. Der mit der MINERALBRUNNEN ÜBERKINGEN-TEINACH Beteiligungs GmbH (HRB 540728 Amtsgericht Ulm) mit dem Sitz in Bad Überkingen am 04. November 2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17. Juni 2011 zum 30. Juni 2011 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: FACHINGEN HEIL- UND MINERALBRUNNEN GmbH, Fachingen.