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Verschmelzung: SCHOTT Electronics GmbH Hrb15.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.07.2011)

Auf einen Blick

Text

Schott Glaswerke Beteiligungs-GmbH,
Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.05.2011 mit der SCHOTT Electronics GmbH mit Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut HRB 5890) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schott Glaswerke Beteiligungs- und Export GmbH, Mainz.

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