Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: Gasanstalt Kaiserslautern AG, TWK Technische Werke Kaiserslautern Versorgungs-AG · Anschrift Hrb26.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.07.2011)
Auf einen Blick
Text
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG,
Ungenannte Str. ??, D-67659 Kaiserslautern
. Geändert, nunmehr Geschäftsanschrift:
Bismarckstraße 14, 67655 Kaiserslautern
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 31.05.2011 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2011 mit der Gasanstalt Kaiserslautern Aktiengesellschaft mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 1011) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 31.05.2011 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2011 mit der TWK Technische Werke Kaiserslautern Versorgungs-AG mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 2629) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG, Kaiserslautern.