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Verschmelzung: Moselland eG Hrb28.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.07.2011)

Auf einen Blick

Text

Gebietswinzergenossenschaft "Rietburg" eG, Rhodt unter
Ungenannte Str. ??, D-76835 Rhodt
. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 20.06.2011 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.06.2011 mit der Moselland eG mit Sitz in Bernkastel-Kues (Amtsgericht Wittlich GnR 20222) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gebietswinzergenossenschaft Rietburg eG, Rhodt u. Rietburg.