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Verschmelzung: JK-Global Service GmbH, JK-Licht GmbH Hrb19.05.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.05.2011)

Auf einen Blick

Text

JK-International GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-53578 Windhagen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2010 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 22.12.2010 mit der JK-Licht GmbH mit Sitz in Windhagen (Amtsgericht Montabaur, HRB 12319) und der JK-Global Service GmbH mit Sitz in Windhagen (Amtsgericht Montabaur, HRB 14377) jeweils verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: JK-International GmbH, Windhagen.