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Verschmelzung: Rowa Automatisierungssysteme GmbH Hrb28.04.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.04.2011)

Auf einen Blick

Text

Visavia Services Verwaltungs-GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-55276 Oppenheim
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2010 und der Ergänzung vom 06.01.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.12.2010 mit der Rowa Automatisierungssysteme GmbH mit Sitz in Kelberg (Amtsgericht Wittlich, HRB 40653) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Visavia Services Verwaltungs-GmbH, Oppenheim.