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Verschmelzung: KUEMMERLING GmbH · Kapital: 100.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: KUEMMERLING GmbH · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb21.12.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.12.2010)

Auf einen Blick

Text

KUEMMERLING Produktions GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-55294 Bodenheim
. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital), § 4 und § 5, nun § 4 neue Fassung (Geschäftsführung und Vertretung), § 6, nun § 5 neue Fassung (Dauer, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und die Erhöhung des Stammkapitals um 73.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Geändert, nun: Neue Firma: KUEMMERLING GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Spirituosen und sonstigen alkoholischen Erzeugnissen jeglicher Art sowie die Vornahme aller Geschäfte, die diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar förderlich sind. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2010 mit der KUEMMERLING GmbH mit Sitz in Bodenheim (Amtsgericht Mainz HRB 38) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KUEMMERLING GmbH, Bodenheim.