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Verschmelzung: Winzerverein Meckenheim eG Hrb25.02.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.02.2011)

Auf einen Blick

Text

Ruppertsberger Winzerverein "Hoheburg" eG,
Ungenannte Str. ??, D-67152 Ruppertsberg
. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 07.12.2010 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.12.2010 mit der Winzerverein Meckenheim eG mit dem Sitz in Meckenheim (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh. GnR 40106) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ruppertsberger Weinkeller Hoheburg eG, Ruppertsberg.