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Verschmelzung: DGAR-Krankenhaus St. Hedwig in Illingen GmbH Hrb 06.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.08.2010)

Auf einen Blick

Text

cusanus trägergesellschaft trier mbH,
Trier, Friedrich-Wilhelm-Straße 32, 54290 Trier
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2010 mit der DGAR-Krankenhaus St. Hedwig in Illingen GmbH mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich HRB 2399) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: cusanus trägergesellschaft trier mbH, Trier.