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Verschmelzung: Saint-Gobain Oberland AG Hrb 09.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.08.2010)
Auf einen Blick
Text
Westerwald GmbH für Silikatindustrie, Wirges/
Ungenannte Str. ??, D-56418 Wirges
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2010 und ohne Beschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers gemäß § 62 UmwG mit der Saint-Gobain Oberland AG mit Sitz in Bad Wurzach (Amtsgericht Ulm HRB 610 192) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Westerwald GmbH für Silikatindustrie, Wirges.