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Verschmelzung: ThyssenKrupp Materials International GmbH Hrb03.05.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.04.2010)

Auf einen Blick

Text

ThyssenKrupp Metallcenter GmbH, Wörth am Ungenannte Str. ??, D-76744 Wörth a. Rhein. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.03.2010 mit der ThyssenKrupp Materials International GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 62027) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ThyssenKrupp Metallcenter GmbH, Wörth a. Rhein.

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