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Nicht mehr Beherrschung: C.H. Boehringer Sohn AG & Co. KG · Nicht mehr Gewinnabführung: C.H. Boehringer Sohn AG & Co. KG Hrb 01.02.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.01.2010)
Text
Boehringer Ingelheim International GmbH, Ingelheim am
Ungenannte Str. ??, D-55216 Ingelheim a. Rhein
. Der mit der C.H. Boehringer Sohn AG & Co. KG (Amtsgericht Mainz HRA 21732) am 02.11.2004 abgeschlossene und am 16.10.2007 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 14.09.2009 zum 31.12.2009 beendet worden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Boehringer Ingelheim International GmbH, Ingelheim a. Rhein.