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Verschmelzung: ChreMaSoft Datensysteme GmbH & Co. KG, Compudent Praxiscomputer GmbH & Co. KG Hrb27.10.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.10.2009)

Auf einen Blick

Text

Z1 Software GmbH,
Koblenz, Maria Trost 25, 56070 Koblenz
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2009 mit der Compudent Praxiscomputer GmbH & Co. KG mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz; HRA 4168) und mit der ChreMaSoft Datensysteme GmbH & Co. KG mit Sitz in Koblenz ( AG Koblenz HRA 20324 )verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CompuGroup Medical Dentalsysteme GmbH, Koblenz.