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Verschmelzung: AZURIT Weimar GmbH · Gesellschaftsvertrag Hrb29.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.09.2009)
Auf einen Blick
Text
AZURIT Quedlinburg GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-67304 Eisenberg
. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2009 mit der AZURIT Weimar GmbH mit Sitz in Eisenberg (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 30472) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AZURIT Quedlinburg GmbH, Eisenberg.