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Verschmelzung: Volksbank Worms-Wonnegau eG Hrb 14.10.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.10.2009)

Auf einen Blick

Text

Volksbank Rheindürkheim eG, Worms-Rheindürkheim (
Ungenannte Str. ??, D-67550 Worms-Rheindürkheim
). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 14.07.20009 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.07.2009 mit der Volksbank Worms-Wonnegau eG mit Sitz in Worms (Amtsgericht Mainz, GnR 10217) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung bei dem übernehmenden Rechtsträger wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Rheindürkheim eG, Worms.