Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Löschung · Verschmelzung: Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer Eins gGmbH · Anschrift Hrb 28.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.08.2009)
Auf einen Blick
Text
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer Zwei gGmbH,
Ungenannte Str. ??, D-67345 Speyer
. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-67345 Speyer
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.07.2009 mit der Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer Eins gGmbH mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRB 53167) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wurde wirksam mit Eintragung vom heutigen Tag beim übernehmenden Rechtsträger. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer Zwei gGmbH, Speyer.