Recherchiere Firmen­bekanntmachungen und finanzielle Kennzahlen

Verschmelzung: Dr. Hans Michel Piech GmbH Hrb04.01.2012 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 28.12.2011)

Auf einen Blick

Text

PP 1360 GmbH, Ungenannte Str. ??, D-82031 Grünwald. Beim Registergericht wurde der Entwurf eines Verschmelzugsplans zwischen ihr und der Dr. Hans Michel Piech GmbH, Sitz Salzburg (eingetragen im Firmenbuch des LG Salzburg FN 202780g) als übernehende Gesellschaft zur Einsicht eingereicht. Für die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschriften, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, gilt folgendes: Für die PP 1360 GmbH: Gläubiger der PP 1360 GmbH (übertragende Gesellschaft) können nach § 122j Abs. 1 UmwG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen. die PP 1360 GmbH geltend machen, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach § 1 22d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der PP 1360 GmbH anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann beispielsweise durch eine Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitslelstung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klage- weise durchsetzen kann. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht im Grundsatz auch Gläubigern zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche. Insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches bestehen. Nicht von § 122j erfasst sind Obliegenheiten und unvollkommene Verbindlichkeiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht auf Sicherheitsleistung nur für solche Forderungen besteht, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind ( 122j Abs. 2 UmwG). Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der PP 1360Ungenannte Str. ??, D-82031 Grünwald, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestelt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift können Gläubiger der PP 1360 GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen. Die übertragende Gesellschaft PP 1360 GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschaffer entfallen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PP 1360 GmbH, Grünwald.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "PP 1360 GmbH - Verschmelzung: Dr. Hans Michel Piech GmbH" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.