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Satzung Hrb03.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.07.2011)

Auf einen Blick

Text

ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG,
Ungenannte Str. ??, D-83059 Kolbermoor
. Die Hauptversammlung vom 20.07.2011 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.07.2011 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.07.2016 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.775.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011/I). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist nur ausgeschlossen bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ROFA INDUSTRIAL AUTOMATION AG, Kolbermoor.