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Die Hauptversammlung vom 06.06.2011 hat unter Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals (2010/I) sowie unter … Hrb 03.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.08.2011)

Text

HPI AG,
Ungenannte Str. ??, D-81829 München
. Die Hauptversammlung vom 06.06.2011 hat unter Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals (2010/I) sowie unter Aufhebung des Bedingten Kapitals (2000/I) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2011/I) sowie die Schaffung von neuen Bedingten Kapitalia (Bedingtes Kapital 2011/I, Bedingtes Kapital 2011/II) sowie die Änderung von §§ 14 (Hauptversammlung), 15 (Stimmrecht) und 4 (Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) und die Ergänzung um § 16a (Rede-und Fragezeitbeschränkung in der Hauptversammlung) beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 29.07.2010 (Genehmigtes Kapital 2010/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2011 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01.08.2016 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.624.745,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011/I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2011 um 1.592.507,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Das Bedingte Kapital vom 03.07.2000 (Bedingtes Kapital 2000/I) wurde aufgehoben. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2011 um 500.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/II).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HPI AG, München.