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Satzung Hrb20.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.07.2011)

Auf einen Blick

Text

F24 AG,
Ungenannte Str. ??, D-80331 München
. Die Hauptversammlung vom 7.6.2011 hat die Schaffung eines Genehmigten und eines Bedingten Kapitals und die Änderung der §§ 4 (Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital), 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), 13 (Teilnahme an und Verlauf der Hauptversammlung), 14 (Stimmrecht) und 15 (Jahresabschluss) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7.6.2011 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 6.6.2016 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.201.500,- EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/I). Das Genehmigte Kapital vom 24.05.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) ist durch Zeitablauf erloschen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7.6.2011 um 100.000,- EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). .

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: F24 AG, München.