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Satzung Hrb15.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.07.2011)

Auf einen Blick

Text

GfK SE,
Ungenannte Str. ??, D-90419 Nürnberg
. Die Hauptversammlung vom 26.05.2011 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 3 Ziffer 6 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 21.05.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2011 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 25.05.2016 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 55.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GfK GmbH, Nürnberg.