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Löschung · Verschmelzung: Reh Kendermann GmbH Weinkellerei Hrb24.04.2015 Registerbekanntmachungen (Löschungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 21044: Freiherr von Tiesenhausen Weinkellerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bingen am Ungenannte Str. ??, D-55411 Bingen a. Rhein. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.02.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.02.2015 mit der Reh Kendermann GmbH Weinkellerei mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz HRB 21488) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der mit der Hermann Kendermann GmbH Weinkellerei, nunmehr Reh Kendermann GmbH Weinkellerei, dem übernehmenden Rechtsträger abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, dem die Gesellschafterversammlung vom 14.09.1993 zugestimmt hatte, ist mit Eintragung der Verschmelzung von Rechts wegen beendet. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Freiherr von Tiesenhausen Weinkellerei GmbH, Bingen a. Rhein.

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