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Verschmelzung: Carl Zeiss Meditec AG Hrb01.06.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.05.2011)

Auf einen Blick

Text

Carl Zeiss Medical Software GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-81379 München
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2011 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.04.2011 mit der Carl Zeiss Meditec AG mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 205623) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Carl Zeiss Medical Software GmbH, München.

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