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Verschmelzung: Deutsche Family Office GmbH Hrb 25.05.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.05.2011)

Auf einen Blick

Text

Wilhelm von Finck Deutsche Family Office AG, Grasbrunn,
Ungenannte Str. ??, D-85630 Grasbrunn
. Die Deutsche Family Office GmbH mit dem Sitz in Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt/Main HRB 54667) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2011 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 09.05.2011 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 09.05.2011 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Oppenheim Family Office AG, Grasbrunn.