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Verschmelzung: BMW Maschinenfabrik Spandau GmbH Hrb 11.05.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.05.2011)
Auf einen Blick
Text
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft,
München, Petuelring 130, 80809 München
. Die BMW Maschinenfabrik Spandau GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 3271B) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.10.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 18.04.2011 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bayerische Motoren Werke AG, München.