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Löschung · Verschmelzung: Heraeus Deutschland GmbH & Co. KG Hrb24.04.2015 Registerbekanntmachungen (Löschungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 92854: Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-63450 Hanau
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Heraeus Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRA 92947) verschmolzen. Die Verschmelzung ist durch die gleichzeitige Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG, Hanau.