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Verschmelzung: Infineon Technologies AG Hrb30.03.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.03.2011)

Auf einen Blick

Text

Infineon Technologies Fiber Optics GmbH, Neubiberg, Ungenannte Str. ??, D-85579 Neubiberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2011 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Infineon Technologies AG mit dem Sitz in Neubiberg (Amtsgericht München HRB 126492) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Infineon Technologies Fiber Optics GmbH, Neubiberg.

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