Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG Hrb 20.10.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.10.2010)

Auf einen Blick

Text

Raiffeisenbank Thalheim eG, Maria Thalheim, Landkreis Erding (
Ungenannte Str. ??, D-85447 Maria
Thalheim). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2010 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 05.07.2010 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 12.07.2010 mit der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen eG mit dem Sitz in Taufkirchen (Vils) (Amtsgericht München GnR 234) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Thalheim eG, Maria Thalheim.