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Verschmelzung: Erzeugergemeinschaft Südostbayern eG Hrb17.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.08.2010)

Auf einen Blick

Text

Erzeugergemeinschaft für Qualitätsvieh und -fleisch Oberbayern Ost und Niederbayern eG, Pocking (
Ungenannte Str. ??, D-94060 Pocking
). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2010 sowie des Beschlusses ihrer Vertreterversammlung vom 07.06.2010 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 21.06.2010 mit der Erzeugergemeinschaft Südostbayern eG mit dem Sitz in Pocking (Amtsgericht Passau GnR 926) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Genossenschaftsregister der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Erzeugergemeinschaft für Qualitätsvieh und -fleisch Oberbayern Ost und Niederbayern eG, Pocking.