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Verschmelzung: Continentale Krankenversicherung AG Hrb01.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.08.2010)
Auf einen Blick
Text
Continentale Lebensversicherung __VVAG__,
Ungenannte Str. ??, D-81379 München
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2010, des Beschlusses der ordentlichen Mitgliederversammlung der Gesellschaft vom 07.07.2010 und des Beschlusses der ordentlichen Mitgliederversammlung der Continentale Krankenversicherung a. G. vom 08.07.2010 mit der Continentale Krankenversicherung AG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 2271) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Continentale Lebensversicherung VVaG, München.