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Verschmelzung: Raiffeisenbank Ortenburg - Kirchberg v.W. eG Hrb 17.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.08.2010)
Auf einen Blick
Text
Raiffeisen - Versicherungs- und Immobilien-Vermittlung Kirchberg v.W. GmbH, Kirchberg v.W.
Ungenannte Str. ??, D-94113 Kirchberg
v.W.. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2010 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 24.06.2010 mit der Raiffeisenbank Ortenburg - Kirchberg v.W. eG mit dem Sitz in Ortenburg (Amtsgericht Passau GnR 603) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisen - Versicherungs- und Immobilien-Vermittlung Kirchberg v.W. GmbH, Kirchberg b. Passau.