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Prokura (4 Personen) · Satzung Hrb25.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.08.2010)

Auf einen Blick

Text

Kliniken Nordoberpfalz AG, Weiden i. d. OPf.,
Söllnerstraße 16, 92637 Weiden
. Die Hauptversammlung vom 27.07.2010 hat die Änderung der §§ 6 (Zusammensetzung und Geschäftsordnung des Vorstands) und 7 (Vertretung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Der Vorstand besteht aus einem oder mindestens drei Mitgliedern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Für die Vertretung gilt § 78 AktG. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so sind, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, sämtliche Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Der Aufsichtsrat kann unabhängig von der Zahl der bestellten Vorstandsmitglieder einem, mehreren oder allen Vorstandsmitgliedern die Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Gesellschaft auch von Prokuristen vertreten werden. Einzelprokura: ???????, ??????, Weiden, *??.??.????; Dr. ??????, ???????, Weiden i. d. OPf., *??.??.????; ???????, ??????, Fürth, *??.??.????. Einzelprokura Veräußerung und Belastung von Grundstücken: ???????, ???????, Tirschenreuth, *??.??.????.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kliniken Nordoberpfalz AG, Weiden i. d. Oberpfalz.

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