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Verschmelzung: AVS Allgemeine Verwaltungs- und Service GmbH Hrb25.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.08.2010)

Auf einen Blick

Text

IRS Consult AG,
Ungenannte Str. ??, D-81377 München
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2010 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 16.08.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 16.08.2010 mit der AVS Allgemeine Verwaltungs- und Service GmbH mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 220 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: IRS Consult AG, München.