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Verschmelzung: BÄKO Franken-Thüringen Bäcker- und Konditorengenossenschaft eG Hrb 08.07.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.07.2010)

Text

BÄKO Würzburg Bäcker- und Konditoreneinkauf eG,
Ungenannte Str. ??, D-97228 Rottendorf
. Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2009 sowie Beschluss ihrer außerordentlichen Generalversammlung vom 01.12.2009 und Beschluss der außerordentliche Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 01.12.2009 mit BÄKO Franken-Thüringen Bäcker- und Konditiorengenossenschaft e.G. mit dem Sitz in Sennfeld (Amtsgericht Schweinfurt GnR 48) im Wege der Übertragung als Ganzes mit Stichtag 01.01.2010 verschmolzen. Nach Durchführung der Verschmelzung führt die übernehmende Genossenschaft die Firma BÄKO Untermain-Franken-Thüringen Bäcker- und Konditorengenossenschaft eG Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BÄKO Würzburg Bäcker- und Konditoreneinkauf eG, Rottendorf.