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Verschmelzung: A. Friedr. Flender AG Hrb28.04.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.04.2010)
Text
Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und
Ungenannte Str. ??, D-80333 München
. Die A. Friedr. Flender AG mit dem Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 9208) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2010 und des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 08.03.2010 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Siemens AG, München.