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Verschmelzung: MAN SE Hrb 10.03.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.03.2010)

Auf einen Blick

Text

MAN Maschinen- und Anlagenbau GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-80805 München
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2010 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.02.2010 mit der MAN SE mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 179426) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MAN Maschinen- und Anlagenbau GmbH, München.