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Formwechsel: Gemeinnütziger Bauverein Selb eG Hrb30.12.2009 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 14.12.2009)

Auf einen Blick

Text

"Gemeinnütziger Bauverein Selb e.V.", Selb (
Ungenannte Str. ??, D-95100 Selb
). Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2009 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die "Gemeinnütziger Bauverein Selb eG" mit dem Sitz in Selb beschlossen (Amtsgericht Hof GnR 109). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gemeinnütziger Bauverein Selb eG, Selb.