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Prokura (9 Personen) · Verschmelzung: CompAir Druckluft GmbH, Gardner Denver Nash Deutschland GmbH · Anschrift · Zweigniederlassung Hrb02.11.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.10.2009)
Auf einen Blick
Text
Gardner Denver Deutschland GmbH, Bad Neustadt a. d.
Saale, Industriestraße 26, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale
. Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Comp, Air - Zweigniederlassung der Gardner Denver Deutschland Gmb, H, 55469 Simmern, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-55469 Simmern
; Nash - Zweigniederlassung der Gardner Denver Deutschland GmbH, 90461 Nürnberg, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-90461 Nürnberg
. Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung 55469 Simmern: ??????, ??????? ???????, Windsor (Großbritannien), *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung 55469 Simmern: ?????, ???? ??????, Koblenz, *??.??.????; Härter, Harald, Bubach, *??.??.????; ??????, ??????????, Argenthal, *??.??.????; ????, ???????, Wiesbaden, *??.??.????. Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung 90461 Nürnberg: ????????, ????, Landsberg a. L., *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung 90461 Nürnberg: ????????, ?????, Feucht, *??.??.????. Einzelprokura beschränkt auf die Hauptniederlassung: ???????????, ????, Regensburg, *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Hauptniederlassung: ?????????, ??????, Schwieberdingen, *??.??.????. Die CompAir Druckluft GmbH mit dem Sitz in Simmern/Hunsrück (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 3563) und die Gardner Denver Nash Deutschland GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 19038) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gardner Denver Deutschland GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale.