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Verschmelzung: Bosch Sicherheitssysteme GmbH Hrb30.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.09.2009)
Auf einen Blick
Text
EVI Holding (Deutschland) GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-94315 Straubing
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2009 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 24.08.2009 mit der Bosch Sicherheitssysteme GmbH mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23118) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EVI Holding (Deutschland) GmbH, Straubing.